Chemikalien dürfen nur in der für den Fortgang der Arbeiten notwendigen Menge am Arbeitsplatz bereitgehalten werden;auf die Einhaltung der Mengenbegrenzungen für brennbare Lösemittel im Labor ist besonders zu achten. . .3 Abfallverminderung und-entsorgung Zur Verringerung der Mengen gefährlicher Abfälle sollten möglichst kleine Stoffmengen in Reaktionen eingesetzt werden. . . von Lösemitteln, ist der Vorzug vor der Entsorgung zu geben. . . sind vor der Entsorgung sachgerecht in weniger gefährliche Stoffe umzuwandeln.
Dabei sind Standard-Richtlinien zu beachten wie: Verwendung von geschlossenen Systemen, Kreislaufführung des Lösemittels, ausreichend belüfteter Arbeitsbereich. . . Die Alternativen, die möglicherweise zuerst in Betracht gezogen werden, sind die chlorierten Lösemittel Perchlorethylen PER und Methylenchlorid MC. . . Diese Verpflichtung schließt folgendes ein: Bereitstellung von Literatur, Schulung in der Handhabung, Lagerung, Verwendung, Recycling und die sichere Entsorgung von verbrauchten Lösemitteln und Abfällen.