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finanzdienstleister, finanzdienstleistungen erbringen: notwendige Lizenzen, Genehmigungen für finanzdienstleister. . . Wer zusätzlich Finanzdienstleistungen gemäß Ziffer 2 a-e anbietet, braucht zudem eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. . . Finanzdienstleistungen sind nach § 1 Abs. . . Warentermingeschäfte, Devisentermingeschäfte, Zinsoptionen, Zinstermingeschäfte, Edelmetall-Futures und-optionen, Aktienoptionen, Floors, Caps, Collars, Devisen und Rechnungseinheiten.
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