Abfallbilanz und Abfallwirtschaftskonzept. . . Amt für Umwelt und Grün Abfallbilanz und Abfallwirtschaftskonzept Die gesetzlichen Pflichten zur Erstellung betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen wurden aufgehoben. . . Die bisher im Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz KrW AbfG enthaltene Pflicht zur Erstellung betrieblicher Abfallbilanzen und betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte wurde gestrichen. . .2 KrW AbfG oder Ersatz von Nachweisdokumenten durch Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen.
Abwasserbeseitigungskonzept Gemäß § 53 Absätze 1a und 1b sind die Gemeinden dazu verpflichtet, ein Abwasserkonzept aufzustellen, das jeweils im Abstand von sechs Jahren zu aktualisieren ist. . . Hierdurch werden die Abfallbilanzen auch zu einer wichtigen Grundlage zur Erstellung des nächsten Abfallwirtschaftskonzeptes.
Die bislang im Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz enthaltene Pflicht zur Erstellung betrieblicher Abfallbilanzen und betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte ist aus dem Gesetz gestrichen worden. . . Mit der Optimierung von betrieblichen Abläufen können ökologische Verbesserungen vorangetrieben werden und sich häufig auch ökonomische Vorteile Kosteneinsparungen ergeben.