Dokumentengeschäft. . . Neben einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme droht "Finanzagenten" dabei insbesondere die Gefahr, wegen Geldwäsche und unerlaubten Erbringens von Finanzdienstleistungen strafrechtlich belangt zu werden. Darüber hinaus können unerlaubt erbrachte Finanzdienstleistungen verwaltungsrechtliche Schritte der BaFin nach sich ziehen.