Gesamtverzeichnis98/8/EG RL über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. UMWELTdigital. . . Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten 98/8/EG Vom 16 Februar 1998, ABl. EG L 123 vom 24 4 1998, S.1, zuletzt geändert am 9 Februar 2010, ABl. EG L 37 S. . . Artikel 2 Begriffsbestimmungen. Artikel 3 Zulassung zum Inverkehrbringen von Biozid-Produkten. . . Artikel 19 Vertraulichkeit. Artikel 20 Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Biozid-Produkten.
Biozid-Produkte-Richtlinie: Umsetzung erfolgt, neue Regeln für das Inverkehrbringen greifen Seit September 2006 dürfen nur noch Biozid-Produkte mit offiziell in Brüssel eingetragenen (notifizierten) Wirkstoffen in Umlauf gebracht werden. . . Biozid-Produkte-Richtlinie: Umsetzung erfolgt, neue Regeln für das Inverkehrbringen greifen 17 01 2007-Seit September 2006 dürfen nur noch Biozid-Produkte mit offiziell in Brüssel eingetragenen notifizierten Wirkstoffen in Umlauf gebracht werden.
In Deutschland ist das Biozid-Gesetz, welches die Bestimmungen der EU-Biozid-Richtlinie in das Chemikaliengesetz integriert, am 28 Juni 2002 in Kraft getreten. Hygieneprodukte der Rühl AG unterliegen gemäß ihrer Zweckbestimmung, der Desinfektion, der Biozid-Produkt-Richtlinie. . . Rohstoffe dieser Zubereitungen wurden daher bei den zuständigen Zulassungsbehörden European Chemicals Bureau, ECB, Ispra Italien angemeldet und als Biozide identifiziert.