Hochziebare BGR 159. Personenaufnahmemittel. bisher ZH 1/461. Arbeitskorb. . . Fahrzeuge BGV D29. bisher VBG 12. Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb BGR 500 2 8. bisher VBG 9a. . . BGV D36-Leitern und Tritte, mechanische Leitern bisher VBG 74. VBG 7n-Metallbearbeitung. VBG 9a-Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb. VBG 14-Hebebühnen, LKW-Ladebordwand. VBG 40-Bagger, Lader und Erdbaumaschinen. BGG 945-Prüfung von Hebebühnen bisher ZH 1/490. BGR 159-Hochziebare Personenaufnahmemittel Arbeitskorb bisher ZH 1/461.
Betonkübel mit Standplatz, Fertigteiltraversen mit Arbeitskorb. . . Das bedeutet, dass das Hebezeug und die Lastaufnahmeeinrichtungen, die in der Regel zum Heben einer Last ausgelegt sind, unter die Maschinenrichtlinie fallen, nicht aber das besondere Personenaufnahmemittel, wie es in der BGR 159 beschrieben ist. . . Auch die in der BGR 159 geforderten besonderen Anforderungen an das Hebezeug und die Lastaufnahmeeinrichtungen für diese Art des Personentransports bleiben deshalb nationale Reglungen.