nach der eCl@ss-Klassifizierung in der B2B-Datenbank www.bridge2b.com
Dazu gehört z. B. Waren bestellen, Lieferungen annehmen und überprüfen, Rechnungen zahlen und vieles mehr. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Dürfen Körper-und Säuglingspflegemittel, Diätetika und Pflanzenschutzmittel an die Kunden abgeben, aber keine Arzneimittel. Informieren Kunden über Eigenschaften und die richtige Anwendung von Körper-und Säuglingspflegemittel, Diätetika und Pflanzenschutzmittel.
Produktrubrik Säuglingspflegemittel bei der B2B-Suchmaschine Bridge2B