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Personenbeförderung (Ausbildung, Weiterbildung)
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Ich habe hier aus unseren Breitengraden gehört, daß hin und wieder die Unternehmer die kosten der Ausbildung übernehmen, wenn sich der Arbeitnehmer auf 1 oder 2 jahre fest verpflichtet. - Mir hat die Dame von der ARGE gesagt das ich das alles selbst finanzieren muss wei alles was mit Personenbeförderung zu tun hat nicht von der ARGE finanziert wird, trotz Bescheinigung über eine Einstellung bei bestehen der Prüfung. Wie hast du diese Auskunft bekommen. - Weiterbildung/Umschulung/Sinnlose Maßnahmen.
§ 14 1 Die Prüfung hat gemäß der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und desRates über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den GüBGBl. - Die in Klammer angeführten Berufsbildpositionen beziehen sich auf den Schwerpunkt Personenbeförderung. - Lenkzeiten im Rahmen des Präsenz-oder Ausbildungs-oderZivildienstes sind über Antrag einzurechnen. - Dauer der Ausbildung, 8 Tage Direktunterricht, drei Tage Prüfungsvorbereitung, zwei Tage Prüfung.
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