der Reinigung dekontaminiert wird. RG3 4 Im Arbeitsbereich muß ein Autoklav oder eine gleichwertige. Dekontaminationseinrichtung zB Durchreichautoklav vorhanden. sein. . . Anforderungen erfüllen: a Es muß eine Materialschleuse mit einer. Dekontaminationseinrichtung zB Durchreichautoklav. vorhanden sein. b Es muß eine kontinuierliche Sichtverbindung oder. . . durch eine Materialschleuse mit Dekontaminationseinrichtung. erfolgen. RG4 11 Abfälle einschließlich Tierkörper müssen innerhalb des. Arbeitsraumes dekontaminiert werden.
6 Diese Verordnung tritt am 1 November 1998 in Kraft. ANHANG 1: ZUSÄTZLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Anhang 1 RG. 2: Zusätzliche Schutzmaßnahmen für Risikogruppe 2 RG2 1 In der Arbeitsstätte muß ein Autoklav oder eine gleichwertige Dekontaminationseinrichtung z. - Jeder Weitertransport hat in einem zusätzlichen, dicht verschlossenen, entsprechend gekennzeichneten Behälter zu erfolgen. RG4 10 Das Ausschleusen von Gegenständen oder Materialien darf nur durch eine Materialschleuse mit Dekontaminationseinrichtung erfolgen.
3 1 2 Das Kriterium einer im Krankenhaus fest installierten Dekontaminationseinrichtung entfällt bei Großschadensereignissen. - Für den Fall, dass kontaminierte Personen mit anderen Erkrankun-gen auch Kombinationsschäden unmittelbar in ein Krankenhaus eingeliefert werden, ist in-nerhalb des Krankenhauses eine behelfsmäßige Dekontaminationsmöglichkeit vorzusehen. Als behelfsmäßige Dekontaminationseinrichtung kommen die Bäderabteilung oder sonstige Wasch-und Duscheinrichtungen des Krankenhauses in Betracht.